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Gebaedeversicherung Hausherren
Informationen zur Gebäudeversicherung für Hauseigentümer und Hausherren

Gebäudeversicherung für Bauherren und Hauseigentümer

Rechtliche Grundlagen
Seit Juni 1994 ist die Gebäudeversicherung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Es besteht bundesweit freie Wahl der Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsnehmer hat damit die Möglichkeit, einen besonders günstigen Anbieter zu wählen, was jedoch sorgfältige Vergleiche voraussetzt. Grundlagen für die Versicherungsverträge sind das BGB, das HGB und das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) . Der Vertrag regelt das versicherte Gebäude, eventuelle Nebengebäude und Garagen, die versicherten Risiken, die nicht versicherten Sachen, die Beitragshöhe und die Deckungssumme.

Notwendigkeit der Gebäudeversicherung
Obgleich keine gesetzliche Pflicht besteht, ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung sinnvoll. Dies betrifft insbesondere Wohngebäude. Der Eigentümer kann sich damit neben Gebäudeschäden auch gegen weitere Kosten absichern. Eine wichtige Rolle spielt die Gebäudeversicherung im Bereich der Immobilienfinanzierung. Kreditinstitute machen eine Finanzierung häufig vom Nachweis einer Feuerversicherung abhängig, welche der Darlehenssicherung im Falle eines Brandes dient.

Höhe der Beiträge
Die Beitragshöhe richtet sich zunächst nach dem Gebäudewert und den versicherten Risiken sowie der Nutzung und Ausstattung. Zur Berechnung des Gebäudewertes werden die Bauart und die Dachung herangezogen. Daneben kann der Versicherung das Gutachten eines Bausachverständigen vorgelegt werden, um den exakten Gebäudewert nachzuweisen. Dies kann zur Vermeidung einer Unterdeckung sinnvoll sein. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich weiterhin nach Regionen. In Risikogebieten fallen diese meist höher aus, auch können bestimmte Schadensfälle in besonders gefährdeten Regionen durch die Versicherung ausgeschlossen werden.

Versicherte Risiken
Es können sowohl Einzelversicherungen wie Kombinationen abgeschlossen werden. Die Deckung der Schäden muss vertraglich genau definiert sein. Mögliche versicherte Risiken sind Schadensfälle durch Sturm, Hagel, Brand, Leitungswasser und Überspannung. Elementarschäden, wie sie durch Umweltkatastrophen entstehen können, müssen gesondert versichert werden. Wird eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, sind bewegliche Sachen in der Regel vertraglich ausgeschlossen, auch sollte die Deckung für Sanierungsarbeiten geregelt sein.

Schäden sind der Versicherung grundsätzlich nachzuweisen. Wird ein Gebäude vollständig zerstört, besteht zunächst nur Anspruch auf Deckung des Zeitwertes. Bei einem Wiederaufbau kann der Versicherungsnehmer die Auszahlung der Differenz zum Neuwert beantragen.


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