Gebäudeversicherung für Bauherren
und Hauseigentümer
Rechtliche Grundlagen
Seit Juni 1994 ist die Gebäudeversicherung nicht mehr gesetzlich
vorgeschrieben. Es besteht bundesweit freie Wahl der Versicherungsgesellschaft.
Der Versicherungsnehmer hat damit die Möglichkeit, einen besonders günstigen
Anbieter zu wählen, was jedoch sorgfältige Vergleiche voraussetzt. Grundlagen
für die Versicherungsverträge sind das BGB, das HGB und das VVG
(Versicherungsvertragsgesetz) . Der Vertrag regelt das versicherte Gebäude,
eventuelle Nebengebäude und Garagen, die versicherten Risiken, die nicht
versicherten Sachen, die Beitragshöhe und die Deckungssumme.
Notwendigkeit der Gebäudeversicherung
Obgleich keine gesetzliche Pflicht besteht, ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung
sinnvoll. Dies betrifft insbesondere Wohngebäude. Der Eigentümer kann sich
damit neben Gebäudeschäden auch gegen weitere Kosten absichern. Eine wichtige
Rolle spielt die Gebäudeversicherung im Bereich der Immobilienfinanzierung.
Kreditinstitute machen eine Finanzierung häufig vom Nachweis einer
Feuerversicherung abhängig, welche der Darlehenssicherung im Falle eines
Brandes dient.
Höhe der Beiträge
Die Beitragshöhe richtet sich zunächst nach dem Gebäudewert und den
versicherten Risiken sowie der Nutzung und Ausstattung. Zur Berechnung des Gebäudewertes
werden die Bauart und die Dachung herangezogen. Daneben kann der Versicherung
das Gutachten eines Bausachverständigen vorgelegt werden, um den exakten Gebäudewert
nachzuweisen. Dies kann zur Vermeidung einer Unterdeckung sinnvoll sein. Die Höhe
der Beiträge unterscheidet sich weiterhin nach Regionen. In Risikogebieten
fallen diese meist höher aus, auch können bestimmte Schadensfälle in
besonders gefährdeten Regionen durch die Versicherung ausgeschlossen werden.
Versicherte Risiken
Es können sowohl Einzelversicherungen wie Kombinationen abgeschlossen werden.
Die Deckung der Schäden muss vertraglich genau definiert sein. Mögliche
versicherte Risiken sind Schadensfälle durch Sturm, Hagel, Brand,
Leitungswasser und Überspannung. Elementarschäden, wie sie durch
Umweltkatastrophen entstehen können, müssen gesondert versichert werden. Wird
eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, sind bewegliche Sachen in der Regel
vertraglich ausgeschlossen, auch sollte die Deckung für Sanierungsarbeiten
geregelt sein.
Schäden sind der Versicherung grundsätzlich nachzuweisen. Wird ein Gebäude
vollständig zerstört, besteht zunächst nur Anspruch auf Deckung des
Zeitwertes. Bei einem Wiederaufbau kann der Versicherungsnehmer die Auszahlung
der Differenz zum Neuwert beantragen. Ähnliche Artikel:
Wohn-Riester als Bestandteil der Baufinanzierung
Sparkonten als Ansparmöglichkeit für Eigenkapital
Immobilienfinanzierung - Zinsentwicklung bei steigenden Leitzinsen
|