Wohn-Riester als Bestandteil der Baufinanzierung
Seit dem 1.
Januar 2008 können Sparer in Deutschland im Zuge der bekannten
Riester-Förderung auch die so genannte Eigenheimrente nutzen, die
mitunter auch als Wohn-Riester bezeichnet wird. Nachdem 2006 die bis
dato gültige Eigenheimzulage abgeschafft wurde, ist Wohn-Riester
heute die wichtigste staatliche Förderung im Bereich privater
Wohnungsbau bzw. Erwerb eines Eigenheims. Die in Form
der Eigenheimrente erhaltene Förderung kann zum Beispiel auch sehr gut
in eine Baufinanzierung mit eingebunden werden. Und zwar kann
Wohn-Riester im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung in der
Praxis in jeweils einer von drei verschiedenen Varianten genutzt werden.
Dass Wohn-Riester als ein Bestandteil der Baufinanzierung auf jeden Fall
sinnvoll ist, ist schon alleine damit zu begründen, dass man die
staatliche Förderung praktisch geschenkt bekommt. Zudem gelangt man auf
die Weise noch etwas schnell zu einem schuldenfreien Eigenheim. Eine Möglichkeit,
wie man Wohn-Riester in eine Baufinanzierung einbinden kann besteht
darin, dass man einen Bausparvertrag abschließt, und die
Riester-Zulagen dann als Sparbeitrag mit in den Vertrag einfließen lässt.
Später kann man das Guthaben vom Bausparen
als Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung einbinden oder/und das
Bauspardarlehen als Teil der Gesamtfinanzierung nutzen. Ferner ist es
auch möglich, dass ein „normaler“ Riestervertrag aufgelöst wird,
und das Guthaben zur Tilgung bzw. Sondertilgung eines Immobilienkredites
verwendet wird. Als dritte Möglichkeit können die Zulagen im Bereich
Wohn-Riester aber auch direkt zur Tilgung in ein Darlehen fließen, dass
auch als Riester-Darlehen bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um ein
gewöhnliches Annuitätendarlehen, wobei die jährlichen Riester-Zulagen
dann als ein Teil der Darlehenstilgung genutzt werden. Die Höhe der
möglichen Förderung ist vom Familienstand und von der Anzahl der
Kinder abhängig. Als Grundzulage erhält jeder Bürger im Zuge der
Riester-Rente, gilt natürlich auch für Wohn-Riester, maximal 154 Euro
im Jahr. Ehepaare bekommen also zusammen 308 Euro, wenn Sie mindestens
vier Prozent ihres Einkommens sparen. Sind noch minderjährige Kinder
vorhanden, so kommen entweder 300 Euro (Kind ab 2008 geboren) oder 185
Euro (Kind vor 2008 geboren) als Kinderzulage hinzu. Ein Ehepaar mit
zwei ab 2008 geborenen Kindern könnten also pro Jahr insgesamt 908 Euro
als Wohn-Riester in eine Baufinanzierung einfließen lassen. Es ist vor allem darauf zu achten, dass man die
Riester-Förderung nicht automatisch erhält, sondern jährlich einen
Antrag stellen muss. Inzwischen gibt es alternativ aber auch die Möglichkeit,
einen Dauerantrag zu stellen, sodass man die Förderung nicht jedes Jahr
aufs Neue beantragen muss. Ferner muss beachtet werden, dass der
Einbezug von Wohn-Riester als direkte Darlehenstilgung nur bei
Immobilienkrediten möglich ist, wenn diese der Finanzierung von selbst
genutztem Wohneigentum dienen. Ähnliche Artikel:
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