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Baufinanzierung Riester
Informationen zur Baufinanzierung über Riester

Wohn-Riester als Bestandteil der Baufinanzierung

Seit dem 1. Januar 2008 können Sparer in Deutschland im Zuge der bekannten Riester-Förderung auch die so genannte Eigenheimrente nutzen, die mitunter auch als Wohn-Riester bezeichnet wird. Nachdem 2006 die bis dato gültige Eigenheimzulage abgeschafft wurde, ist Wohn-Riester heute die wichtigste staatliche Förderung im Bereich privater Wohnungsbau bzw. Erwerb eines Eigenheims.

Die in Form der Eigenheimrente erhaltene Förderung kann zum Beispiel auch sehr gut in eine Baufinanzierung mit eingebunden werden. Und zwar kann Wohn-Riester im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung in der Praxis in jeweils einer von drei verschiedenen Varianten genutzt werden. Dass Wohn-Riester als ein Bestandteil der Baufinanzierung auf jeden Fall sinnvoll ist, ist schon alleine damit zu begründen, dass man die staatliche Förderung praktisch geschenkt bekommt. Zudem gelangt man auf die Weise noch etwas schnell zu einem schuldenfreien Eigenheim.

Eine Möglichkeit, wie man Wohn-Riester in eine Baufinanzierung einbinden kann besteht darin, dass man einen Bausparvertrag abschließt, und die Riester-Zulagen dann als Sparbeitrag mit in den Vertrag einfließen lässt. Später kann man das Guthaben vom Bausparen als Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung einbinden oder/und das Bauspardarlehen als Teil der Gesamtfinanzierung nutzen.

Ferner ist es auch möglich, dass ein „normaler“ Riestervertrag aufgelöst wird, und das Guthaben zur Tilgung bzw. Sondertilgung eines Immobilienkredites verwendet wird. Als dritte Möglichkeit können die Zulagen im Bereich Wohn-Riester aber auch direkt zur Tilgung in ein Darlehen fließen, dass auch als Riester-Darlehen bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um ein gewöhnliches Annuitätendarlehen, wobei die jährlichen Riester-Zulagen dann als ein Teil der Darlehenstilgung genutzt werden.

Die Höhe der möglichen Förderung ist vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder abhängig. Als Grundzulage erhält jeder Bürger im Zuge der Riester-Rente, gilt natürlich auch für Wohn-Riester, maximal 154 Euro im Jahr. Ehepaare bekommen also zusammen 308 Euro, wenn Sie mindestens vier Prozent ihres Einkommens sparen. Sind noch minderjährige Kinder vorhanden, so kommen entweder 300 Euro (Kind ab 2008 geboren) oder 185 Euro (Kind vor 2008 geboren) als Kinderzulage hinzu. Ein Ehepaar mit zwei ab 2008 geborenen Kindern könnten also pro Jahr insgesamt 908 Euro als Wohn-Riester in eine Baufinanzierung einfließen lassen.

Es ist vor allem darauf zu achten, dass man die Riester-Förderung nicht automatisch erhält, sondern jährlich einen Antrag stellen muss. Inzwischen gibt es alternativ aber auch die Möglichkeit, einen Dauerantrag zu stellen, sodass man die Förderung nicht jedes Jahr aufs Neue beantragen muss. Ferner muss beachtet werden, dass der Einbezug von Wohn-Riester als direkte Darlehenstilgung nur bei Immobilienkrediten möglich ist, wenn diese der Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum dienen.


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